Häufige Fragen

Welche monatlichen Kosten kommen auf mich/uns zu?

Die monatlichen Schulgebühren für das Gymnasium und die Realschule betragen 300,- € pro Monat. In Härtefällen (Bezug von Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem AsylbLG) kann ein Nachlass gewährt werden. Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 350,- € erhoben.

Kann man eine Förderung/Ermäßigung erhalten?

  • 100 % Stipendium bei einem Notendurchschnitt von 1,0*
  • 60 % Stipendium bei einem Notendurchschnitt von 1,2*
  • 20 % Stipendium bei einem Notendurchschnitt von 1,5*
  • Der Notendurchschnitt muss auch in den Hauptfächern gegeben sein.

Gibt es einen Nachlass für Geschwisterkinder?

Ja. Es gibt einen Nachlass für weitere angemeldete Geschwisterkinder wie folgt:

  • 20 % Nachlass für das erste Geschwisterkind
  • 30 % Nachlass für das zweite Geschwisterkind

Wie erfolgt ein Wechsel von einer öffentlichen staatlichen Schule auf unsere Schule?

Nach einem Aufnahmegespräch mit dem Schulleiter ist ein Wechsel bei freier Kapazität jederzeit unkompliziert möglich.

Gibt es Schnuppertage (Probetag)?

Ein Probeunterricht ist in der entsprechenden Klassenstufe nach Absprache möglich.